Rechtsschutz: Nur ein Baustein ist steuerlich absetzbar

Rechtsschutz: Nur ein Baustein ist steuerlich absetzbar


Wer die Beiträge für die Privat- oder Mietrechtsschutzversicherung absetzen möchte, wird wohl enttäuscht sein, sobald der Steuerbescheid ins Haus flattert. Ein anderer Baustein verspricht mehr Erfolg.
© dpa