Bestohlen im Urlaub? - Wann die Hausratversicherung zahlt

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Bestohlen im Urlaub? - Wann die Hausratversicherung zahlt


Egal, ob Einbruch, Brand oder Wasserschaden: Kommt Inventar der eigenen Wohnung zu Schaden, leistet die Hausratversicherung Ersatz. Doch nicht nur das. Sie schützt Gegenstände sogar auf Reisen.
© dpa