Bestohlen im Urlaub? - Wann die Hausratversicherung zahlt
Bestohlen im Urlaub? - Wann die Hausratversicherung zahlt
Egal, ob Einbruch, Brand oder Wasserschaden: Kommt Inventar der eigenen Wohnung zu Schaden, leistet die Hausratversicherung Ersatz. Doch nicht nur das. Sie schützt Gegenstände sogar auf Reisen.
© dpa