Selbstbefriedigung im Job rechtfertigt fristlose Kündigung
Selbstbefriedigung im Job rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer bei sexuellen Handlungen während der Arbeitszeit erwischt wird, kann dafür mit seinem Job bezahlen. Grund dafür ist nicht allein der erfolgte Arbeitszeitbetrug.
© dpa