E-Auto als Dienstwagen: Jetzt mit höherer Bruttopreisgrenze
E-Auto als Dienstwagen: Jetzt mit höherer Bruttopreisgrenze
Seit dem 1. Juli gelten neue Richtlinien bei der Versteuerung von E-Autos und Hybridfahrzeugen als Dienstwagen. Was Verbraucherinnen und Verbraucher dazu wissen müssen.
© dpa