E-Auto als Dienstwagen: Jetzt mit höherer Bruttopreisgrenze

E-Auto als Dienstwagen: Jetzt mit höherer Bruttopreisgrenze


Seit dem 1. Juli gelten neue Richtlinien bei der Versteuerung von E-Autos und Hybridfahrzeugen als Dienstwagen. Was Verbraucherinnen und Verbraucher dazu wissen müssen.
© dpa